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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-10-27 · https://zentroa.de/agb

Stand: 2026-10-27

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Zentroa einschließlich der KI-Assistentin Mira zwischen Hussam Makkieh, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Zentroa“, Längenfeldweg 90, 82418 Murnau am Staffelsee, Deutschland, E-Mail info@zentroa.de, Telefon +49 8841 4939999 (nachfolgend „Zentroa“), und dem Kunden. Weitere Anbieterangaben enthält das Impressum.

Zentroa richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit Sitz in Deutschland. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen; der Kunde bestätigt bei Beginn der Testphase und bei jeder Bestellung, dass er als Unternehmer handelt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Zentroa ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Zentroa stellt dem Kunden eine webbasierte Software für Kundenverwaltung, Anfragen, Angebote, Aufträge, Rechnungen, Aufgaben, Dateien, Berichte und Automatisierungen mit der KI-Assistentin Mira als Dienst über das Internet bereit (Software as a Service). Umfang und Grenzen der Pakete Starter, Business und Professional ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung. Enterprise-Leistungen werden individuell vereinbart.

§ 3 Testphase und Vertragsschluss

(1) Testphase. Nach der Registrierung legt der Kunde sein Unternehmen in Zentroa an. Dabei bestätigt er, dass er als Unternehmer handelt, akzeptiert diese AGB und schließt den Auftragsverarbeitungsvertrag in der jeweils angezeigten Fassung ab; damit kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag für eine Testphase von sieben Tagen zustande. Für die Testphase sind keine Zahlungsdaten erforderlich. Sie endet automatisch; es entstehen keine Kosten und es wird nichts automatisch gebucht. Nach ihrem Ende ist der Zugang lesend; für die Daten gilt § 10. Bereitet Zentroa das Unternehmen auf Wunsch des Kunden vor, gibt der Kunde diese Bestätigungen ab, wenn er die vorbereiteten Angaben bestätigt.

(2) Kostenpflichtiger Vertrag. Im Bereich „Paket & Abrechnung“ wählt der Kunde Paket und Abrechnungszeitraum, bestätigt diese AGB, den Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzhinweise in der jeweils angezeigten, mit Fassungsdatum bezeichneten Version sowie sein Handeln als Unternehmer und wird zum Zahlungsdienst Stripe weitergeleitet. Dort prüft er Preis, Zeitraum und Zahlungsart und kann Eingabefehler bis zum Abschluss korrigieren. Mit Abschluss der Bestellung bei Stripe gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt zustande, sobald Zentroa die Bestellung bestätigt, spätestens mit der Freischaltung der Leistung. Die Leistung wird freigeschaltet, sobald die Zahlung bestätigt ist.

(3) Vertragstext. Der Kunde kann diese AGB und die übrigen Vertragsdokumente vor Vertragsschluss unter zentroa.de abrufen und als PDF speichern oder drucken. Zentroa speichert zu jeder Bestätigung die Fassung der Dokumente, den Zeitpunkt und die bestätigende Person und stellt dem Kunden die bei Vertragsschluss gültige Fassung auf Anfrage in Textform zur Verfügung.

§ 4 Leistungen und Verfügbarkeit

Zentroa erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Zentroa (insbesondere des Internets und von Anbietern) und höhere Gewalt.

Zentroa darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der vertragliche Kernumfang erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 5 KI-Funktionen

Mira erzeugt Texte, Antworten und Vorschläge automatisch. Diese können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung; verbindliche Handlungen mit Außenwirkung führt Mira nur nach den in der Software vorgesehenen Bestätigungen aus; automatische E-Mail-Antworten sendet Mira nur, wenn Inhaber oder Administratoren sie ausdrücklich aktiviert haben. Mira erbringt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rollen nur an berechtigte Personen und nutzt Zentroa nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er verarbeitet Daten Dritter nur, wenn er dazu berechtigt ist, und informiert betroffene Personen, soweit gesetzlich erforderlich. Er unterlässt Angriffe, automatisierte Massenzugriffe und jede Nutzung, die den Betrieb beeinträchtigt.

§ 7 Preise und Zahlung

Es gelten die bei der Bestellung angezeigten Preise. Alle Preise sind Nettopreise; hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, für Kunden mit Sitz im umsatzsteuerlichen Inland derzeit 19 %. Schreibt das Gesetz für den Kunden oder seinen Sitz eine andere umsatzsteuerliche Behandlung vor, gilt diese; für einen Sitz in Büsingen am Hochrhein oder auf Helgoland (nicht umsatzsteuerliches Inland) ist keine Online-Bestellung möglich. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung ausgewiesen. Die Testphase ist unentgeltlich. Paketpreise werden im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum über Stripe mit dem dort hinterlegten Zahlungsmittel berechnet; die optionale Einrichtung wird einmalig berechnet. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und sind unter „Paket & Abrechnung“ abrufbar.

Schlägt eine Zahlung fehl, informiert Zentroa den Kunden per E-Mail; der Zugang bleibt ab dem ersten Fehlschlag sieben Tage uneingeschränkt nutzbar. Danach ist der Zugang lesend, bis die offene Rechnung beglichen ist. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Der Vertrag läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum zum dann vereinbarten Preis, wenn er nicht vor dessen Ende gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, in der Software („Paket & Abrechnung“), im Kundenportal oder in Textform an info@zentroa.de; die Kündigung wird in der Software angezeigt. Bereits bezahlte Zeiträume werden nicht anteilig erstattet, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende ist der Zugang lesend; für die Daten gilt § 10.

§ 9 Paketwechsel

Ein Wechsel in ein höheres Paket wird sofort wirksam; die Differenz für den restlichen laufenden Zeitraum wird anteilig sofort berechnet. Kann diese Zahlung nicht eingezogen werden, wird der Wechsel nicht ausgeführt. Ein Wechsel in ein kleineres Paket wird zum Ende des bezahlten Zeitraums wirksam; bis dahin gelten Umfang und Preis des bisherigen Pakets.

§ 10 Daten, Export, Aufbewahrung und Löschung

(1) Datenschutz. Soweit Zentroa personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Informationen zur eigenen Verarbeitung von Zentroa enthält die Datenschutzerklärung.

(2) Export. Der Inhaber kann während der Vertragslaufzeit und, solange der lesende Zugang besteht, jederzeit einen vollständigen Datenexport anfordern (maschinenlesbares Archiv mit allen Geschäftsdaten, den archivierten Dokumenten im Original und den hochgeladenen Dateien).

(3) Nach Vertragsende. Nach dem Ende der Testphase ohne Buchung oder nach Vertragsende bleiben die Daten lesend verfügbar, damit der Kunde sie exportieren kann. Der Inhaber kann jederzeit die Schließung oder die Löschung beantragen. Zentroa darf die Daten frühestens 90 Tage nach Vertragsende löschen und kündigt die Löschung dem Inhaber mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Bucht der Kunde bis dahin wieder ein Paket, entfällt die Löschung. Eine vom Inhaber beantragte Löschung führt Zentroa nach Prüfung aus. Zentroa dokumentiert jede Löschung und bestätigt sie auf Anfrage in Textform.

(4) Archiv nach GoBD. Ausgestellte Rechnungen, Angebote und Mahnungen werden unveränderbar archiviert. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) treffen den Kunden; Zentroa bewahrt diese archivierten Dokumente in seinem Auftrag auch über das Vertragsende hinaus bis zum Ende der gesetzlichen Frist auf (Rechnungen acht Jahre, Angebote und Mahnungen sechs Jahre, jeweils ab Ende des Kalenderjahres; länger, wenn der Kunde die Frist aus rechtlichem Grund verlängert). Dazu wird eine Kopie in einem gesonderten Archiv gespeichert, das technisch gegen Änderung und Löschung bis zum Fristende gesperrt ist; eine frühere Löschung ist dort nicht möglich. Nach Fristende werden die Dokumente gelöscht. Der Kunde kann die archivierten Dokumente bis dahin jederzeit über den Export bzw. auf Anfrage erhalten.

(5) Sicherungen. Verschlüsselte Datensicherungen werden nach ihrem Aufbewahrungsplan automatisch entfernt, spätestens nach etwa fünf Monaten, und bis dahin nur zur Wiederherstellung des Gesamtsystems verwendet; abgeschlossene Löschungen werden bei einer Wiederherstellung erneut ausgeführt.

§ 11 Haftung

Zentroa haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten umfasst der vertragstypische Schaden den Aufwand für die Wiederherstellung aus den Datensicherungen von Zentroa und aus den Datenexporten des Kunden. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Zentroa.

§ 12 Änderungen dieser AGB

(1) Zentroa kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, neue Funktionen oder Sicherheitsanforderungen, und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Zentroa kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an und stellt die geänderte Fassung mit den Änderungen bereit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt; auf diese Folge, das Widerspruchsrecht und die Frist weist Zentroa in der Ankündigung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; jede Partei kann den Vertrag dann zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

(3) Absatz 2 gilt nicht für Änderungen der Hauptleistungen, der Preise oder der Laufzeit; solche Änderungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Zentroa. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Zentroa

Das KI-Backoffice für kleine und mittlere Unternehmen.

+49 8841 4939999info@zentroa.deAm Telefon antwortet Mira, unsere KI-Assistentin für Produkt- und Kundenservice.
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